ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gebuchten Hotelzimmer und Veranstaltungsräume in der Waldhorn Hotel-Gastronomie GmbH, Dornierstraße 2/1, 88048 Friedrichshafen/ Manzell.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Hotelzimmer bzw. Veranstaltungsräume bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
Hat das Hotel Waldhorn begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Inanspruchnahme der gebuchten Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden drohen sowie im Falle höherer Gewalt, kann es die Veranstaltung und die Zimmer absagen; das Geltendmachen jeglicher Schadensersatzansprüche gegenüber dem Hotel ist dabei ausgeschlossen.
Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf bestimmte Hotelzimmer bzw. Veranstaltungsräume.
Die Anwendung der Geschäftsbedingungen des Kunden oder Veranstalters bedarf einer ausdrücklichen vorherigen Vereinbarung.
Ist der Besteller nicht gleichzeitig der Kunde oder Veranstalter, so haften beide gesamtschuldnerisch. Der Kunde oder Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. –besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihm selbst verursacht werden. Hierbei müssen die feuerpolizeilichen Anforderungen beachtet werden.
Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den Bestimmungen des BGB (§§ 701-703).
Das Hotel wird bemüht sein, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen. Schadensersatzansprüche aus Unterlassung sind jedoch ausgeschlossen. Dies gilt ebenfalls für Verlust, Verzögerung oder Nichtaushändigung von Nachrichten und Sendungen.
Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel die Störung nicht zu vertreten hat.
Alle ausgezeichneten Preise sind Inklusivpreise in Euro und verstehen sich einschließlich Service und Mehrwertsteuer. Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als vier Monate, behält sich das Hotel vor, ohne vorherige Ankündigung eine Preisangleichung je nach Markt- und Kostenlage vorzunehmen.
Gastrechnungen sind sofort netto Kasse zu zahlen und werden erst ab einem Aufenthalt von mindestens vier Nächten postalisch zugestellt, sofern eine schriftliche Kostenübernahme vorliegt. Gastkonten von Dauergästen sind wöchentlich zu zahlen.
Das Hotel ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Auf Auslagen und Fremdleistungen wird bei Begleichung durch Kreditkarten ein Provisionsausgleich von 3,5% erhoben.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Dem Kunden oder Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.
Zimmer:
Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag spätestens um 11.00 Uhr geräumt sein. Werden die Zimmer nicht rechtzeitig geräumt, behält sich das Hotel das Recht vor, weitere Logiskosten in Rechnung zu stellen.
Abbestellungen von Zimmerreservierungen werden wie folgt berechnet, sofern nichts anderes vereinbart:
Bei 1 – 3 gebuchten Zimmer: bis 14 Tage vor Anreise kostenfrei, bis 7 Tage vor Anreise 50 %.
Bei 4 – 10 gebuchten Zimmer: bis 28 Tage vor Anreise 30%, bis 14 Tage vor Anreise 50 %, bis 7 Tage vor Anreise 70%.
Ab 11 gebuchten Zimmer: bis 6 Wochen vor Anreise 30%, bis 4 Wochen vor Anreise 50%, bis 7 Tage vor Anreise 70%.
Stornierungen, die nach den o. g. Fristen eingehen, berechnen wir zu 80% des vereinbarten Zimmerpreises, sofern die Zimmer nicht anderweitig vermietet werden konnten. Dem Gast bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass dem Hotel durch die Nichtinanspruchnahme der Leistung kein oder ein niedrigerer Schaden als die berechnete Gebühr entstanden ist.
Für Messezeiten oder Großveranstaltungen im Einzugsgebiet gelten gesonderte Regelungen, die in den jeweiligen Beherbergungsverträgen aufgeführt werden.
Veranstaltungen:
Gebuchte Veranstaltungsräume stehen dem Vertragspartner nur zu den vereinbarten Zeiten zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung bedarf der vorherigen Absprache mit dem Hotel. Das Hotel haftet nicht für liegen gebliebene Seminarunterlagen oder Präsentationsmaterial. Der Besteller von Räumlichkeiten ist verpflichtet, sämtliches von ihm eingebrachtes Verpackungs- und / oder Informationsmaterial auf eigene Kosten zu entfernen. Kommt der Besteller dem nicht nach, ist er verpflichtet, dem Hotel die Entsorgungskosten nach dem jeweils gültigen Tarif zu erstatten.
Abbestellungen von Veranstaltungsräumen werden wie folgt berechnet:
Bis 90 Tage vor Veranstaltungstermin: kostenfrei
Bis 45 Tage vor Veranstaltungstermin: Mietwert für jeweiligen Raum
Bis 30 Tage vor Veranstaltungstermin: Mietwert für jeweiligen Raum, zzgl. 40% des entg. Umsatzes (Speisen und Getränke)
Unter 30 Tage vor Veranstaltungstermin: Mietwert für jeweiligen Raum zzgl. 60% des entg. Umsatzes (Speisen und Getränke)
Reduzierungen der Veranstaltungs-Teilnehmer für Mahlzeiten und Pauschalen werden wie folgt berechnet (Zimmerstornierungen siehe oben):
Bis 45 Tage vor Veranstaltungstermin: 50% der Teilnehmer kostenfrei
Bis 30 Tage vor Veranstaltungstermin: 25% der Teilnehmer kostenfrei
5 – 30 Tage vor Veranstaltungstermin: 5% der Teilnehmer kostenfrei
Die Berechnung der Leistungen erfolgt auf der Basis der Personenzahl, die bis spätestens vier Tage vor Veranstaltungstermin dem Hotel mitgeteilt worden ist. Das Hotel ist berechtigt, bei erheblichen Abweichungen in der Personenzahl den bestätigten Veranstaltungsraum zu tauschen und die vereinbarten Preise neu festzusetzen.
Der Hotelier ist zur Abrechnung der tatsächlichen Personenzahl berechtigt, auch wenn diese über der ursprünglich gemeldeten Teilnehmerzahl liegt.
Für Feierlichkeiten, die sich über 0:00 Uhr nachts ausdehnen, erheben wir pro Service- und Buffetmitarbeiter einen Morgenstundenzuschlag von 35,00 Euro für jede angefangene Stunde.
Zwei Wochen vor Veranstaltungstermin erbitten wir eine Anzahlung von 50% der geschätzten Rechnungssumme (Festlegung bei der Detailabsprache); der Restbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach der Veranstaltung zu zahlen. Das Hotel tritt grundsätzlich nicht als Veranstalter bei Künstlerauftritten und Musikdarbietungen auf. Veranstalter im Sinne der Gema und somit zuständig für die ordnungsgemäße Abführung aller anfallenden GEMA-Gebühren sind die Auftraggeber der Künstler.
Der Gerichtstand und Erfüllungsort ist Tettnang.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: November 2019